Ohne viel Aufhebens hat die Regierung die aktuelle Vorlage für die Vollstreckung der geplanten Stichpflicht fertiggestellt. Dabei handelt es sich um eine entsprechende Änderung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes. Der Gesetzestext hat bereits den Parlamentsausschuss passiert, wurde mit den Stimmen des Parteien-Einheitsblockes aus ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS abgesegnet und liegt nun zur Stellungnahme auf. Einzig die FPÖ stimmte dagegen. Geregelt werden soll durch das Gesetz unter anderem, wie sich die Beugehaft gestalten wird. Rechtsanwalt Mag. Gottfried Forsthuber erklärt in einem Video für seinen Grundrechteblog „audiatur.at“, was genau unter Beugehaft zu verstehen ist und wann sie angewendet wird. Brisant: gemäß dieser Vorlage wäre es möglich, dass beharrliche Vermeider des Gentechnik-Experimentes jahrelang hinter Gittern landen.
https://www.wochenblick.at/brisant/anwalt-klaert-ueber-beugehaft-auf-jahrelange-haft-fuer-stich-vermeider-moeglich/